Was ist freie Heilfürsorge für Polizisten?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Absicherung, die der Dienstherr (Bund oder Land) seinen Beamten bietet. Sie gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung und ist speziell für Berufsgruppen gedacht. Diese tragen in der Regel ein besonders hohes Berufsrisiko – wie Polizisten oder Feuerwehrleute.

Das Beste daran: Der Dienstherr übernimmt deine Krankheitskosten. Damit bist du in der Regel gut abgesichert.

Die Krankenversorgung bei der Polizei

 

Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe

Der wesentliche Unterschied zwischen Beihilfe und Heilfürsorge liegt im Umfang der Kostenübernahme:

  • Die Heilfürsorge deckt die beihilfefähigen Aufwendungen in vollem Umfang zu 100 % ab. Sie gilt ausschließlich für den Polizisten während der aktiven Dienstzeit und endet spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand.
  • Die Beihilfe hingegen übernimmt nur einen Teil der Krankheitskosten (z. B. 50 % bis 70 %, je nach Status und Familienkonstellation).

Unterschied Heilfürsorge und freie Heilfürsorge

Starten wir aber mit den Begrifflichkeiten. Hinter der Freien Heilfürsorge und der Heilfürsorge findet sich das gleiche Konzept. Die Leistungen der Heilfürsorge können aber  je nach Bundesland variieren. Außerdem wird dir für die Heilfürsorge in einigen Bundesländern prozentual etwas von deinem Gehalt abzogen.

  • mit Abzug vom Gehalt = Heilfürsorge
  • ohne Abzug vom Gehalt = freie Heilfürsorge

Die Heilfürsorge verhält sich für dich als Beamter in der Regel ähnlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Deine Versichertenkarte wird durch eine Karte der Heilfürsorge ersetzt. Auch die Leistungen der freien Heilfürsorge sind mit einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, weil sie die notwendigsten Krankheitskosten zahlt.

In der Regel werden die Kosten für Behandlungen und Aufenthalte im Krankenhaus, den Zahnarzt, Vorsorgeuntersuchungen und Medikamenten von deinem Dienstherrn getragen.

In der Regel? Auch hier gibt es Ausnahmen und Besonderheiten, diese findest du weiter unten.

Was kostet dich die Heilfürsorge?

In den vielen Fällen wird die Heilfürsorge als Sachbezug auf deine Besoldung angerechnet – in Regel  etwa 1,3% -1,8% deines Gehalts. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland. Wenn du beim Bund angestellt bist, gibt es in der Regel keinen Abzug.

Übersicht der Bundesländer und prozentualen Gehaltsabzüge in der Heilfürsorge

Dienstherr
Prozentualer Abzug
Bund 
Keine Heilfürsorge-Abzüge
Baden-Württemberg
BeihilfeKeine Heilfürsorge-Abzüge
Bayern
Keine Heilfürsorge-Abzüge
Berlin
1,3 % des Bruttogehalts
Brandenburg
1,5 % des Bruttogehalts
Bremen
1,5 % des Bruttogehalts
Hamburg
Keine Heilfürsorge-Abzüge
Hessen
Hat grundsätzlich Beihilfe und keine Heilfürsoge
Mecklenburg-Vorpommern
1,3 % des Bruttogehalts
Niedersachsen
Keine Heilfürsorge-Abzüge
Nordrhein-Westfalen
1,4 % des Bruttogehalts
Rheinland-Pfalz 
Hat grundsätzlich Beihilfe und keine Heilfürsoge
Saarland
Hat grundsätzlich Beihilfe und keine Heilfürsoge
Sachsen
1,8 % des Bruttogehalts
Sachsen-Anhalt
1,5 % des Bruttogehalts
Schleswig-Holstein 
Keine Heilfürsorge-Abzüge
Thüringen
Keine Heilfürsorge-Abzüge

Hat jeder Polizist Anspruch auf Heilfürsorge?

Nicht immer! Dein Anspruch hängt von den Regelungen deines Bundeslandes ab. Wenn du keine Heilfürsorge erhältst, bist du in der Regel beihilfeberechtigt. Dann kannst du dich entweder

  • Privat krankenversichern (über einen Beihilfetarif für die Restkosten)
  • oder freiwillig gesetzlich versichern.

Einige Länder bieten neben der bekannten individuellen Beihilfe auch die pauschale Beihilfe an. Hierfür haben wir einen eigenen Beitrag geschrieben, der die beiden Beihilfevarianten genau erklärt.

 

Daher ist es wichtig, frühzeitig herauszufinden, welche Regelung für dich gilt.

 

Die Heilfürsorge in der „Praxis“

In unserem Beispiel begleiten wir Tom, Polizeianwärter in Baden-Württemberg. Tom hat vor kurzem mit Kraftsport begonnen. Jetzt schmerzt sein linkes Knie und er möchte zum Arzt gehen.

Grundsätzlich ist erst einmal der „Amtsarzt“ für ihn zuständig. Deer Amtsarzt erstellt eine Erstdiagnose und überweist Tom an den Facharzt.

Der Arztbesuch: Was musst du beachten?

  • Tom sagt dem Arzt, dass er heilfürsorgeberechtigter Polizist ist.
  • Wichtig: Tom wird als Heilfürsorgepatient behandelt, nicht als gesetzlich oder privat Versicherter.
  • Tom erhält keine direkte Abrechnung beim Arztbesuch; der Arzt rechnet direkt mit der Heilfürsorge ab.

 

Die Rechnung: Wohin geht sie und wer zahlt was?

  • Der Arzt erstellt die Rechnung und sendet sie direkt an die zuständige Heilfürsorgestelle (z. B. eine Abteilung des Landesamts für Besoldung).
  • Tom muss sich nicht um die Abrechnung kümmern und erhält keine Rechnung.

 

Zahlung: Wie funktioniert die Heilfürsorge?

  • Die Heilfürsorge zahlt die Kosten für medizinische Leistungen direkt an den Arzt.
  • Keine Zuzahlung: Tom muss in der Regel keine Eigenanteile leisten, es sei denn, es handelt sich um Leistungen, die nicht von der Heilfürsorge abgedeckt sind (z. B. Sehhilfen, Heilpraktiker etc.).

 

Wie gut sind die Leistungen der Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge bietet dir in der Regel vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung – und oft sogar mehr. Zum Beispiel werden bei Bedarf auch Sonderleistungen übernommen. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. bei Sehhilfen oder Zahnersatz, wo du möglicherweise selbst Kosten tragen musst.

Welche Leistungen deckt die Heilfürsorge ab?

Hier eine Übersicht der wichtigsten Leistungen, die für dich als Heilfürsorgeberechtigter relevant sind:

  •  Ärztliche und zahnärztliche Versorgung, einschließlich Zahnersatz (nur Regelleistungen)
  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • Psychotherapie und medizinische Rehabilitation
  • Vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen

Welche Leistungen deckt die Heilfürsorge nicht ab?

  • hochwertiger Zahnersatz, wie zum Beispiel Implantate werden nicht übernommen
  • Heilpraktikerleistungen werden nicht übernommen
  • stationäre Wahlleistungen im Krankenhaus werden in den meisten Bundesländern nicht übernommen
  • professionelle Zahnreinigung wird nicht übernommen – Ausnahme die Bundespolizisten
  • Pflegepflichtversicherung – diese muss gesondert bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden

In einigen Bereichen sind Zusatzversicherungen sinnvoll, um mögliche Lücken zu schließen – hier beraten wir dich gern!

Erhält meine Familie auch Heilfürsorge?

Hier kommt der Haken: Deine Familienmitglieder profitieren nicht direkt von der Heilfürsorge. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt aber die Möglichkeit Kinder und Partner über die Beihilfe aubzusichern.

Wie und unter welchen Voraussetzung du dein Kind absichern kannst findest du hier weitere Informationen:

Werdende Eltern im Polizeidienst – Kindernachversicherung